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Zentralschlüssel verloren? Darauf müssen Sie achten!

Zentralschlüssel kommen in Wohnhäusern mit mehreren Parteien oder in Unternehmen zum Einsatz, wo mehrere Schließzylinder mit einem Schlüssel geöffnet werden sollen. Wenn der Zentralschlüssel verloren geht, zieht dies sehr viele Folgen mit sich. Wichtig ist, dass man zunächst ruhig bleibt.

Einen kühlen Kopf bewahren

Sollten Sie den Schlüssel nicht mehr auffinden können, heißt es, strukturiert vorzugehen. Oftmals sind Schlüssel nur aus der Hosentasche gefallen, liegen damit noch im Auto, liegen im Büro oder der Wohnung. Bevor nächste Schritte eingeleitete werden, sollten Abläufe des Tages rekonstruiert werden, sodass der Schlüssel vielleicht aufgefunden werden kann. Wichtig: Prüfen Sie nicht nur Orte, an denen Sie für gewohnt den Schlüssel liegen lassen. In Gedanken verloren, kann es durchaus geschehen, dass Sie den Schlüssel an den unmöglichsten Stellen liegen lässt und ihn daher nicht mehr auffinden kann. Führt die Suche zu keinem Erfolg sind nächste Schritte einzuleiten. Dies ist innerhalb der nächsten Stunden zu tun, um große Schäden zu vermeiden.

Ihre Rechte und Pflichten

Zunächst sollte geprüft werden, ob Unterlagen zur eindeutigen Zuordnung des Schlüssels, ebenso verloren sind. Ist beispielsweise eine Beschriftung am Schlüssel vorhanden oder der Personalausweis ebenso abhanden gekommen, kann dies Vor- und Nachteile mit sich bringen. Ein ehrlicher Finder wird den Schlüssel schnell zurückbringen. Hat der Finder jedoch schlechte Absichten, wird der unbefugte Zutritt zum Gebäude sicherlich bald folgen. Falls eine Versicherung für den Verlust des Schlüssels besteht, sollte der Verlust sofort bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Nur so kann der Versicherungsschutz, bei entstehenden Kosten, greifen. Ebenso kann auf die Hausratversicherung zurückgegriffen werden, wenn es sich um einen privaten Schlüssel handelt, der nicht für gewerbliche Gebäude zum Einsatz kommt.

Weiterhin sollten Mitbewohner, Vermieter, Hausverwaltung und der Besitzer des Gebäudes informiert werden. Nur so können Sie sichergehen, dass der Schlüssel nicht von Fremden missbraucht werden kann. Sollte der Vermieter auf einen Austausch der Schließanlage bestehen, so muss dem Folge geleistet werden. Durch den Verlust des Schlüssels sind Sie dazu verpflichtet den kompletten Austausch zu begleichen, falls keine Versicherung greift. Der Austausch und das Übertragen der Kosten auf die Person, die den Schlüssel verloren hat, sind vollstens rechtmäßig, wenn der Vermieter sich Sorgen machen muss, dass Unbefugte das Gebäude betreten könnten.

Wichtig: Sollten Sie allerdings beweisen können, dass der Schlüssel an einem Ort verloren gegangen ist, der die Gefahr von unbefugtem Zutritt in das Gebäude nicht rechtfertigt, muss der Austausch der Schließanlage nicht übernommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Schlüssel beispielsweise auf den Grund eines großen Sees oder Flusses gefallen ist. Ein weiteres Beispiel, das die Kostenübernahme ausschließen würde, ist der Verlust des Schlüssels im Urlaub. Haben Sie lediglich den Schlüssel verloren, der keinerlei Anhaltspunkte auf den Wohnort gibt, so kann ein Austausch nicht gefordert werden. Dritte bekommen keinerlei Hinweise auf die Zugehörigkeit des Schlüssels zum Wohnort, weswegen keine Gefahr ausgehen kann.
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